Finanzberater in München
Kaum ein Job ist mit derart vielen Klischees verbunden wie der des Finanzberaters. Schwarzer Anzug, glatte Haare und ein schmieriger Charakter – so stellen sich heute noch eine Menge Menschen den typischen Vertreter dieses Berufsgenres vor.
Nur wenige setzen sich dagegen mit den tatsächlichen Aufgabenfeldern auseinander. Welche Tätigkeiten umfasst der Job und wo gibt es eventuelle Unterschiede. Fragen, die im Folgenden kurz dargestellt werden.
Die Aufgaben des Finanzberaters
Schon die Bezeichnung Berater lässt darauf schließen, dass sich im Kern alles um die Erteilung von Ratschlägen dreht, was mit den Finanzen oder dem Vermögen des Kunden zu tun hat. Konkreter lässt sich sagen, dass der Tätigkeitspool von der Akquisition der Neukunden bis hin zur Festlegung einer ganzheitlichen Finanzplanung reicht. Es sind also gute Analysefähigkeiten sowie ein Geschick im Umgang mit Menschen von Vorteil. Aber Finanzberater ist nicht gleich Finanzberater – darauf soll nachfolgend eingegangen werden.
Die Unterscheidungen des Finanzberaters
Im Grunde genommen gibt es drei Arten von Finanzberatern – den Provisionsberater, den Honorarberater sowie den Verbraucherschützer.
Der Provisionsberater
Er ist wohl der am häufigsten vertretene Finanzberater in Deutschland. Das Gespräch ist kostenfrei, etwaige Gebühren fallen somit erst beim Abschluss eines Vertrages an. Da der Berater jedoch an den vermittelten Produkten verdient, kann es leicht zu Interessenskonflikten kommen. Während der Kunde das für sich beste Produkt haben möchte, will der Provisionsberater oft das verkaufen, was ihm am meisten bringt.
Der Honorarberater
Völlig unabhängig von Dritten agiert dagegen der Honorarberater. Seine Hauptkompetenz liegt daher im reinen Beraten, da er an der Vermittlung von Produkten nicht zusätzlich verdient. Fairerweise muss dazu gesagt werden, dass sich das Honorar schnell auf einige Hundert Euro aufsummieren kann. Nicht jeder kann und will sich das leisten.
Der Verbraucherschützer
Risikoaverse Anleger sind hier am besten aufgehoben. Im Regelfall hat ein Verbraucherschützer keinen Vorteil, wenn er sich gegen den Kunden stellt. Stattdessen arbeitet er mit dem Klientel eng zusammen, um die optimalen Lösungen zu finden.
Allgemeine Unterschiede
Neben diesen Charakterisierungen fallen häufig noch rechtliche Unterschiede auf. Mancher Berater darf so keine Finanzdienstleistungen verkaufen, etwa wenn er nicht die Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz besitzt. In einem solchen Fall hat er lediglich die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
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